Aufgeschnappt
Haltungsbedingungen für Pelztiere endlich verbessert
Die Dritte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungs-verordnung wurde im Dezember 2006 veröffentlicht. Damit werden sich zukünftig die Haltungsbedingungen für Pelztiere in Deutschland entscheidend verbessern.
Die bisherigen Haltungsan-forderungen begründeten sich auf die allgemeinen Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Nutztierhaltungsver-ordnung sowie auf den Empfehlungen für das Halten von Pelztieren vom 22. Juni 1999, die der Ständige Ausschuss nach Artikel 9 des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen angenommen hat. Der Wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz der Europäischen Kommission hatte in einem Bericht zur Pelztierhaltung auf teils erhebliche Defizite aus Tierschutzsicht in den Mitgliedstaaten Hingewiesen.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat daraufhin einen Verordnungsentwurf erstellt, der am 3. November 2006 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Bundesminister Horst Seehofer hat die Verordnung am 30. November unterzeichnet. Für kommerziell gehaltene Nerze, Iltisse, Füchse, Marderhunde, Sumpfbiber und Chinchillas gelten damit zukünftig erstmals konkrete Haltungs-anforderungen. Den Tieren werden ein deutlich erhöhtes Raumangebot und eine Anreicherung ihrer Haltungseinrichtungen mit Plattformen und Tunnelröhren sowie für Nerze mit einem Schwimmbecken zur Verfügung gestellt.
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und sieht für die Pelztierhalter abgestufte Übergangs-vorschriften von sechs Monaten, fünf und zehn Jahren vor je nach Aufwand der erforderlichen Investitionen.
Heimtierausweis
Heimtierausweis für die Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen in andere Mitgliedstaaten der EU
Aufgrund einer neuen gemeinschaftsrechtlichen Regelung muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verbracht werden, grundsätzlich ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Dies bedeutet im Fall einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens 3 Monaten, dass diese Impfung mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt durchgeführt wurde und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt. Die Dauer des Schutzes bei Wiederholungsimpfungen richtet sich nach den Angaben des Impfstoffherstellers
Für die Durchführung und Überwachung dieser neuen gemeinschaftlichen Regelung sind in Deutschland die Bundesländer (s. Oberste Veterinärbehörden) zuständig.
Die Mitgliedstaaten Irland, Malta, Schweden, Vereinigtes Königreich sind ermächtigt, für eine Übergangsfrist von fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall beizubehalten.
Detaillierte Informationen stehen auf den Internetangeboten der britischen und schwedischen Behörden zur Verfügung
Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr wie auch für den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU.
Für Tiere, die jünger als drei Monate und nicht geimpft sind, sieht die EU-Rechtsvorschrift Folgendes vor
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Die Einreise dieser Tiere
nach Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich ist nicht zulässig. Die zuständigen Behörden dieser Länder können jedoch zur Berücksichtigung besonderer Fälle Ausnahmegenehmigungen erteilen;
in die übrigen Mitgliedsstaaten kann von dem betreffenden Mitgliedsstaat im Rahmen nationaler Regelungen unter bestimmten Voraussetzungen gestattet werden. (Eine Übersicht über diese nationalen Regelungen liegt derzeit noch nicht vor.)